B e k a n n t m a c h u n g

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alesheim

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Alesheim hat am 20.06.2025 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Ales-heim beschlossen. Mit der Änderung erfolgt eine kleinräumige Anpassung im Gemeindeteil Trommetsheim. An-lass für das Änderungsverfahren ist die geplante Errichtung eines Kfz-Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Römerweg 2 in Trommetsheim. Der Änderungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1404 (Teilfläche), 1404/6, 1404/7, 1404/8, 1404/11, 1404/14, 1404/15 und 1404/16, Gemarkung Trommetsheim mit einer Gesamtfläche von ca. 0,73 ha.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Die hierbei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden bei der Planung berücksichtigt.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2025 wurde nunmehr der vom Planungsbüro Dunz, Brunnengasse 1, 91781 Weißenburg i. Bay. erstellte Entwurf zur Änderung des Bauleitplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit

vom 08. Oktober 2025 bis 10. November 2025

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen liegen in Form der Bewertung der Umweltauswirkungen sowie dem Eingriff und Ausgleich zur Planung vor.

Hinsichtlich des Naturraums liegt der Planungsbereich im Altmühltrichter. Der breite Talboden der Altmühl wird von randlichen Schotterterrassen und Lößbedeckungen gebildet. Der Ortsbereich liegt hier leicht erhöht, außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten und Hochwassergefahrenflächen. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist weitestgehend eben und weist eine Höhenlage von rund 417,5 bis 418 m über NN auf. Trommetsheim liegt im Naturpark Altmühltal. Der geplante Bereich befindet sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bzw. der Schutzzone des Naturparks. Natura 2000 Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete) sind vom Vorhaben ebenfalls nicht betroffen. Die in das Verfahren einbezogenen, bereits bebauten Flächen, sind hinsichtlich der Flora und Fauna von geringer Bedeutung. Die Änderung führt daher zu keinen Beeinträchtigungen des Schutzgutes 'Arten und Lebensräume'. ln der amtlichen Kartierung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, sind auch in der Nähe keine Biotope ausgewiesen.

Für das Maß der baulichen Nutzung gilt bei Wohnbauflächen ein Orientierungswert von o,4, bei gemischten Bauflächen von o,6. Damit könnte sich durch die Planänderung, das Maß der baulichen Nutzung und damit die überbaute und befestigte Fläche, etwas erhöhen. Bei den evtl. betroffenen Flächen handelt es sich aber um Rasen- und Pflasterflächen, ohne oder mit sehr geringem naturschutzfachlichen Wert. Eine zusätzliche Kompensation im Sinne der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, ist nicht erforderlich. Die Kategorie 'A I' für die Eingriffsschwere (GRZ o,3 - o,6) gilt auch weiterhin. Die Bebauung im Gesamtbereich des Neubaugebietes, besteht aus eingeschossigen Wohngebäuden mit Garagen/Nebengebäuden, in offener Bauweise. Diese Gebäudestruktur wird auch im Änderungsbereich beibehalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt